Rechtsanwalt Matthias Seibel
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Matthias Seibel wurde 2000 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2003 ist er Fachanwalt für Strafrecht und seit 2008 Fachanwalt für Verkehrsrecht. Er beschäftigt sich neben dem Straf- und Verkehrsrecht vordringlich mit Versicherungsrecht, Arbeitsrecht und Mietrecht. Von ihm wurden die Straf- und Bußgeldvorschriften in Schuck, Bundesjagdgesetz, München 2010, kommentiert. Er ist Mitglied der ARGE Verkehrsrecht des DAV und der Strafverteidigervereinigung Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.. Ferner gehört er dem Vorstand des Vereins der Rechtsanwälte Koblenz e.V., dem Hauptausschuss Recht des Diözesansynodalrates im Bistum Limburg, sowie der Bezirksspruchkammer Ost des Fußballverbandes Rheinland e.V. an. Kontakt: seibel@rechtsanwalt-koblenz.de