Expertentipps rund um die EU-Kennzeichnungspflicht für Reifen
Bonn, 21. September 2012 (DVR) – Ab dem 1. November 2012 werden Verbraucher auf allen Neureifen, die nach dem 30. Juni 2012 produziert wurden, ein einheitliches Label vorfinden. Es informiert über drei gesetzlich festgelegte Leistungsmerkmale des Reifens: die Energieeffizienz, die Bremseigenschaften auf nasser Fahrbahn und die Lautstärke, die ein Reifen beim Vorbeifahren erzeugt. Hintergrund ist eine EU-Verordnung, die über die Kennzeichnungspflicht mehr Sicherheit, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit im Straßenverkehr erreichen will. Genügt also künftig ein Blick aufs Reifenlabel, um die richtige Wahl beim Kauf zu treffen? So einfach ist es nicht – in einer Leser-Telefon-Aktion des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) informierten Verkehrssicherheitsexperten über technische und sicherheitsrelevante Details.