Die Top-Themen:
Im Blickpunkt
Alkoholverbot für Fahranfänger
Seit 2007 gilt für Fahranfänger in der Probezeit und bis zum 21. Geburtstag ein absolutes Alkoholverbot: Fahren unter Einfluss von Alkohol ist in dieser Zeit generell untersagt. Wer „erwischt“ wird, zahlt teilweise hohe Geldstrafen, die Probezeit verlängert sich und er muss zum Aufbauseminar, wenn nicht gar der Führerschein weg ist.
Aktuell
Das Sicherheitstraining
In zahlreichen praktischen Übungen lernten die Kinder und Jugendlichen das richtige Verhalten in Alltagssituationen wie zum Beispiel das Befahren von Bordsteinkanten und Engstellen, das Ausweichen von Hindernissen und das sichere Abbiegen.