Italien: Bei Fahren ohne Helm kann Motorrad beschlagnahmt werden

München, 1. August 2011 – Fahrer und Beifahrer von Krafträdern wie Motorrad oder Motorroller müssen in Italien einen Helm tragen, der gesetzlichen Vorgaben entspricht. Darauf weist der ADAC hin. Ein Verstoß gegen diese Helmpflicht kann mit Geldbußen bis 311 Euro sowie der Beschlagnahme des Fahrzeugs von bis zu 60 Tagen geahndet werden.

Quelle: dvr.de