Autoversicherung zahlt bei Kfz-Diebstahl trotz Vergesslichkeit des Fahrers
Das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) hat mit Urteil vom 13.03.2009 (Az.: 10 U 1038/08) entschieden, dass die Autoversicherung einen Kfz-Diebstahl unter Umständen sogar dann ersetzen muss, wenn der Fahrzeugführer den Ersatz-Autoschlüssel im Auto zurück gelassen hat. Der Kläger verlangte von seiner Fahrzeugversicherung unter anderem Ersatz in Höhe von 18.000 € für seinen PKW Skoda Octavia, der bei einer Urlaubsreise in der Tschechischen Republik entwendete wurde, obwohl er ordnungsgemäß verschlossen auf einem Parkplatz abgestellt war. Die beklagte Versicherung weigerte sich zu bezahlen, weil der Kläger versehentlich den Ersatzschlüssel in der Innentasche seiner Wanderjacke zurückgelassen hat, die im Fußraum hinter dem Fahrersitz abgelegt war. Das Fahrzeug wurde nicht wieder aufgefunden und auch der Täter nicht ermittelt. Das OLG musste darüber entscheiden, ob die beklagte Versicherung die begehrte Versicherungsleistung wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles zu Recht verweigern konnte. Das OLG hat sich auf die Seite des Klägers gestellt und entschieden, dass die Beklagte nicht nach § 61 VVG von ihrer Leistungsverpflichtung frei geworden, da der Kläger den Versicherungsfall nicht grob fahrlässig herbeigeführt hat. Das OLG begründete seine Ansicht damit, dass nicht nachgewiesen wurde, dass das von außen nicht sichtbare Belassen von Fahrzeugschlüsseln im Fahrzeuginneren für einen in der Regel vorher gefassten Diebstahlsentschluss des Diebes ursächlich gewesen ist. Dafür spreche auch der Umstand, dass das Fahrzeugmodell des Klägers kein bevorzugtes Diebstahlsobjekt in osteuropäischen Ländern darstelle und auch der Abstellort des klägerischen Fahrzeugs nicht zu beanstanden war. Der Fall zeigt wieder, dass Fahrzeugführer – insbesondere in Urlaubsländern – größtmögliche Vorsicht walten lassen müssen, wenn es um Vermeidung von Kfz-Diebstählen geht und sich im Fall des Diebstahls der Hilfe eines verkehrs- und versicherungsrechtlich versierten Anwalts bedienen sollten.
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