Eine Verfassungsbeschwerde von insgesamt 1.182 Seiten gegen die Verhängung eines Fahrverbots von zwei Monaten und ein Bußgeld hat das Bundesverfassungsgericht als missbräulich verworfen. Nun muss der Kläger 2.200 Euro Missbrauchsgebühren zahlen. Zur zitierten Website
Quelle: http://brinkmann-dewert.de/thema/verkehrsrecht/