Es ist unzulässig, eine Klage auf Wiederbeschaffung eines Unfallfahrzeugs auf Neuwertbasis abzulehnen, wenn die Klage trotz entsprechender gerichtlicher Hinweise nicht auf eine solche auf (hier nur möglicher) Reparaturkostenbasis umgestellt wird. Die Abrechnung auf Reparaturkostenbasis ist gegenüber der Abrechnung auf Neuwagenbasis ein minus, aber kein aliud; entsprechend muss eine solche Klage nicht geändert werden, da ein […]
Quelle: http://brinkmann-dewert.de/thema/verkehrsrecht/