Der Einsatz so genannter «Blitzer» im Straßenverkehr ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Dies hat das Bundesverfassungsgericht am 05.07.2010 entschieden. Zwar greife eine Bildaufnahme, bei der Fahrer und Kennzeichen seines Fahrzeugs identifizierbar sind, in das grundgesetzlich geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Der Zweck derartiger Maßnahmen der Verkehrsüberwachung, nämlich die Aufrechterhaltung der Sicherheit des Straßenverkehrs, rechtfertige jedoch diese […]
Quelle: http://brinkmann-dewert.de/thema/verkehrsrecht/