Bonn, 6. April 2017 – Zu ihrem eigenen Schutz sollten sehbehinderte und blinde Fußgänger ihre Sehbehinderung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern etwa durch Blindenstock oder gelbe Armbinde kenntlich machen, empfiehlt die Stiftung Auge. Zudem könnten spezielle Schulungen zur Orientierung und Mobilität die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen.