Goslar, 1. Februar 2016 – Das Expertengremium des 54. Verkehrsgerichtstages in Goslar empfiehlt, eine medizinisch-psychologische Untersuchung bei Kraftfahrenden bereits ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille anzuordnen. Derzeit liegt der Grenzwert in den meisten Bundesländern bei 1,6 Promille. Weitere Empfehlungen gab es zu den Themen Blutprobe und Dashcams.