Der Bundesgerichtshof hat sich in seinem Urteil vom 17.06.2014 mit der Frage befasst, ob und inwieweit den verletzten Radfahrer wegen Nichttragens eines Helms ein Mitverschlden trifft.
Zur Pressemitteilung des BGH
Der Bundesgerichtshof hat sich in seinem Urteil vom 17.06.2014 mit der Frage befasst, ob und inwieweit den verletzten Radfahrer wegen Nichttragens eines Helms ein Mitverschlden trifft.
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