Bei Unfall ohne Helm droht Radfahrern Mitschuld

Kiel, 18. Juni 2013 – Wer beim Radfahren einen Helm trägt, tut dies freiwillig. Kommt es allerdings zu einem Unfall mit anderen Verkehrsteilnehmern, trifft den Radfahrer eine Mitschuld, wenn ein Helm die eigenen Kopfverletzungen verhindert oder gemildert hätte. Dies hat der 7. Zivilsenat des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichtes entschieden.

Quelle: dvr.de