Der Bundesgerichtshof hat in dem genannten Urteil entschieden, dass ein späterer, von dem fiktiv abgerechneten Erstunfall eingetretener unabhängiger Schaden an einem unreparierten Fahrzeug den vorherigen Ersatzanspruch bei einer fiktiven Schadensabrechnung nicht mindert. Zahlungen des zweiten Schädigers sind betreffend des Erstunfalls weder als Restwert anrechenbar noch begründen sie eine Vorteilsausgleichung. Der betreffende Versicherer war der Auffassung, [...]weiterlesen