Monat: Juni 2026

Verkehrsrecht Saarland: Auch bei einer halben Vorfahrt trifft den Vorfahrtsberechtigten  nur dann eine Mithaftung,wenn ihm seinerseits ein Verkehrsverstoß nachgewiesen werden kann (Hinweisbeschluss des OLG Saarbrücken vom 29.04.2026 – AZ: 3 U 47/25)

Verfasser: am 11. Juni 2026

Das OLG Saarbrücken hat in einem aktuellen Hinweisbeschluss darauf hingewiesen, dass es auch bei einer sogenannten halben Vorfahrt im Grundsatz bei der Alleinhaftung dessen bleibt, der einen Vorfahrtsverstoß begangen hat. Will dieser auch nur die Betriebsgefahr zu Lasten des Vorfahrtberechtigten durchsetzen, so muss er einen Verstoß des Unfallgegners nachweisen Gelingt ihm dies nicht, so bleibt [...]weiterlesen