Wir hatten bereits darüber berichtet , dass das OLG Saarbrücken kürzlich u.a. auch (verminderte) Gutachterkosten zugesprochen hatte, obwohl im Gutachten zu Unrecht auch die Kosten der Beseitigung von Vorschäden als unfallbedingte Folgen mit kalkuliert worden waren. Siehe: https://schadenfixblog.de/2025/10/18/verkehrsrecht-saarland-glueckliches-ende-einer-130-abrechnung-urteil-des-olg-saarbruecken-vom-05-06-2025-az-3-u-68-24-im-volltext/ Die verkehrsrechtliche Berufungskammer beurteilt dies ebenso. Das Gericht führt u.a. wie folgt aus: "Soweit das Erstgericht jedoch [...]weiterlesen
