Der Fall: Unsere Mandantin erlitt bei einem Verkehrsunfall einen wirtschaftlichen Totalschaden an Ihrem Kfz. Sie reparierte ihr Kfz im Vertrauen auf das Gutachten im Rahmen der sog. 130%-Rechtsprechung. Das Problem: Die Versicherung bezweifelte - wie die Beweisaufnahme ergab, nicht völlig zu Unrecht - dass alle im Gutachten genannten Schäden tatsächlich alle durch den streitgegenständlichen Unfall [...]weiterlesen
