Wir hatten vor einigen Jahren bereits mehrfach über sog. Türöffnerfälle berichtet Siehe z.B.: https://schadenfixblog.de/2014/12/19/verkehrsrecht-saarlouis-alleinhaftung-bei-unbedachtem-oeffnen-der-fahrertuer-urteil-des-amtsgerichts-saarlouis-vom-10-11-2014/ https://schadenfixblog.de/2010/10/18/vorsicht-haftung-auch-bei-unbedachtem-offnen-der-fahrertur/ Der folgende Fall weicht schon von der Haftungsquote von diesen Fällen erheblich ab. Das Oberlandesgericht Frankfurt legte eine Haftungsverteilung von 25 Prozent zu Lasten des die Tür öffnendenAutofahrers und 75 Prozent zu Lasten der Radfahrerin fest. Grund war die Tatsache, [...]weiterlesen