In dem vom BGH entschiedenen Fall hatte die Waschanlage den Heckspoiler eines SUV abgerissen, der serienmäßig zum Fahrzeug gehörte und ordnungsgemäß befestigt war. Der Betreiber muss die Reparaturkosten übernehmen. Die Besonderheit des Falls lag darin, dass die Waschanlage grundsätzlich ordnungsgemäß funktionierte, aber für das konkrete KFZ trotz vorhandener Serienausstattung nicht geeignet war. Der BGH begründete [...]weiterlesen