Der Fall: Eine Dame kam in der Saarbahn zum Sturz, weil diese sich nach dem Einsteigen nicht ausreichend festgehalten hatte, als der Fahrer anfuhr. Das Urteil: Das OLG hat entschieden, dass hier eine Haftung der Saarbahn aus der Betriebsgefahr vollständig hinter das Eigenverschulden des Fahrgastes zurücktritt, so dass ein Anspruch auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld hier [...]weiterlesen