Wie der BGH kürzlich entschieden hat, ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgeblich für den dem Geschädigten zuzusprechendem Schadensersatz. Siehe z.B. den Beitrag des Kollegen Weiser unter: https://rechtsanwalt-weiser.de/bgh-zur-verweisung-auf-eine-guenstigere-werkstatt-zeitpunktfrage-geklaert/ Dieser Rechtsprechung folgt nunmehr auch die verkehrsrechtliche Berufungskammer des Landgerichts Saarbrücken. In einem von uns betriebenen Verfahren hatte der Gutachter der 1. Instanz Stundenverrechnungssätze der Verweisungswerkstatt [...]weiterlesen