Wichtiges Grundsatzurteil zu Kürzungen einer Reparaturrechnung infolge der Reparatur eines Unfallschadens. Das Prognose- und Werkstattrisiko trifft den Schädiger ab Erteilung des Reparaturauftrags und unabhängig davon, ob der Geschädigte die Reparaturrechnung bereits bezahlt hat (Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 22.10.2021 – AZ: 13 S 69/21). Verfasser: Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter am 23. April 2022