Für Schäden am eigenen Fahrzeug kann mit einer Vollkaskoversicherung Vorsorge getragen werden. Aber besteht eine solche Möglichkeit auch für den Personenschaden? Anfang der Nuller hätte man noch ausschließlich auf die private Unfallversicherung verwiesen; zwischenzeitlich ist daneben die Fahrerschutzversicherung getreten. Diese wird tatsächlich auch immer wieder als eine Art „Vollkaskoversicherung für Personenschäden“ bezeichnet, da sie gerade [...]weiterlesen
Verkehrsrecht Saarlouis: Kein „Abzug Neu-für-Alt“ bei Kindersitzen (aktuelles Urteil des Landgerichts Stade)
Wird bei einem Verkehrsunfall ein gebrauchter Gegenstand beschädigt, und muss dieser ausgetauscht werden, so hat der Schädiger die Kosten für die Neuanschaffung zu übernehmen. Da aber der Geschädigte an dem Unfall grundsätzlich nicht verdienen darf, stellt sich die Frage, ob ein „Abzug Neu für Alt“ vorgenommen werden muss. Grundsätzlich ist ein solcher Abzug gerechtfertigt. Bei [...]weiterlesen