Das Problem: Kommt es an Engstellen - insbesondere wegen auf der Seite geparkter PKW - zu einem Verkehrsunfall, so reagieren Versicherer in aller Regel damit, dass bei Geltendmachung von Schadensersatz, wenn überhaupt eine Zahlung erfolgt, zumindest eine Mithaftung angenommen wird, weil stets unterstellt wird, dass der Unfall für beide Unfallbeteiligte nicht unabwendbar war. Demgemäß erfolgte [...]weiterlesen