Muss ein KFZ-Haftpflichtversicherer dem Eigentümer des gegnerischen Unfallwagens den Schaden zu 100% ersetzen, obwohl der Unfallhergang ungeklärt geblieben ist, besteht gegenüber dem begünstigten Fahrzeughalter keine Regressmöglichkeit (Urteil des BGH vom 27.10.2020 – AZ: XI ZR 429/19) Verfasser: Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter am 21. Dezember 2020