Wie bereits dargelegt, kann der nicht haltende Eigentümer im Falle der Unaufklärbarkeit eines Unfalls 100 % seiner Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners durchsetzen, weil dem nicht haltenden Eigentümer die Betriebsgefahr nicht zur Last gelegt werden kann. Siehe: https://schadenfixblog.de/2020/05/15/verkehrsrecht-saarland-keine-anrechnung-der-betriebsgefahr-des-leasingfahrzeuges-urteil-des-landgerichts-saarbruecken-vom-13-01-2020/ Nunmehr hat der BGH entschieden, dass der voll einstandspflichtige Haftpflichtversicherer dann aber auch keine Ansprüche beim [...]weiterlesen
e.Conuslt feiert 20-jähriges Jubiläum
Das Jahr 2020: Auch wenn dieses Jahr für uns alle anders verlief, als Anfangs gedacht; ein für uns ganz besonderes Ereignis bringt es mitsich: Wir werden 20 Jahre alt!!! Wir können zwar keine Jubiläumsparty schmeißen, aber blicken voller Stolz auf die letzten 20 Jahre zurück und freuen uns noch mehr auf die kommenden Jahre und [...]weiterlesen