Berlin, 14. März 2017 – Mit Erweiterungen in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) werden E-Bikes 25 – mit und ohne Anfahrhilfe – künftig Fahrrädern ohne elektrischen Antrieb gleichgestellt. Einen entsprechenden Beschluss hat der Bundesrat verabschiedet. Auch im Bereich Lichtanlagen für Fahrräder wurden Änderungen aufgenommen.