Vor Fahrtantritt ist ausreichend Schlaf das A und O
Berlin, 20. Februar 2017 – Die Karnevalszeit beginnt: Manch einer feiert von der Weiberfastnacht bis Aschermittwoch durch – oft begleitet von alkoholischen Getränken. Das Auto muss dann stehen bleiben. Doch selbst wer nüchtern bleibt, kann sich und andere im Straßenverkehr gefährden. Denn Übermüdung hat eine ähnliche Wirkung auf die Fahrtüchtigkeit wie Alkohol. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) warnt deshalb mit Unterstützung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) im Rahmen seiner Kampagne „Vorsicht Sekundenschlaf! Die Aktion gegen Müdigkeit am Steuer.“ gerade an den närrischen Tagen vor den Gefahren von Schlafmangel im Straßenverkehr.