Nach dem Glühwein nicht hinters Steuer setzen

Erfurt, 28. November 2015 – In der Vorweihnachtszeit laden Lebkuchen, Christstollen und Glühwein zum Verweilen und Bummeln auf den Weihnachtsmärkten ein. Der TÜV Thüringen empfiehlt, sich nach dem Genuss alkoholischer Getränke nicht mehr ans Steuer seines Autos oder auf das Fahrrad zu setzen.

Quelle: dvr.de