Bergisch Gladbach, 6. November 2015 – Das Befahren eines Radweges in der falschen Richtung birgt erhöhte Unfallgefahr. Doch auch auf Radverkehrsanlagen, die für beide Richtungen zugelassen sind, kann es zu schweren Unfällen an Einmündungen und Grundstückszufahrten kommen. Dies zeigt eine Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zum Verhalten von Radfahrern und Autofahrern.