Wiesbaden, 2. Oktober 2015 – Ein Erlass des hessischen Verkehrsministeriums erleichtert ab sofort die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Strecken von weniger als einem Kilometer Länge. Mit der neuen Regelung soll insbesondere die Unfallgefahr auf kurzen, freien Landstraßenabschnitten zwischen zwei Tempolimits reduziert werden.