Rotlichtverstoß bei Blaulichteinsatz bleibt ungeahndet

Stuttgart, 2. April 2015 – Wer bei Rot eine Ampel überfährt, um etwa Polizei oder Feuerwehr mit Blaulicht auszuweichen, geht gewöhnlich straffrei aus, auch wenn er dabei geblitzt wurde. Darauf macht der ACE Auto Club Europa aufmerksam. Voraussetzung ist, dass es seitlich keinen Platz zum Ausweichen gab. In eine Kreuzung darf nur vorsichtig eingefahren werden.

Quelle: dvr.de