Regelungslücke bei alkoholisierten Radfahrern schließen

DVR: Gesetzliche Lösung muss deutliches Zeichen für Verkehrssicherheit setzen

Bonn, 23. Januar 2015 (DVR) – Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) sorgt sich um die Sicherheit zahlreicher Fahrradfahrer, die trotz erheblichen Alkoholkonsums am Straßenverkehr teilnehmen. „Das hohe Unfallrisiko wird unterschätzt, sie gefährden nicht nur sich selbst, sondern stellen auch eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar“, sagt DVR-Präsident Dr. Walter Eichendorf. Deshalb empfiehlt der DVR dem Gesetzgeber, einen Ordnungswidrigkeitentatbestand für Fahrradfahrer einzuführen, die eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 Promille und mehr aufweisen. Erwiesenermaßen treten ab einem Wert von mehr als 1,0 Promille grundsätzlich Ausfallerscheinungen auf.

Quelle: dvr.de