Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 19.08.2014 (Az.: VI ZR 308/13) in einer Nichtzulassungsbeschwerde über einen Verkehrsunfall entschieden, bei dem das Oberlandesgericht (OLG) als Vorinstanz den klägerischen Einwand überhöhter Geschwindigkeit zu Unrecht nicht berücksichtigt hat. Die Sache wurde vom BGH zur neuen Entscheidung an das OLG als Berufungsgericht zurückverwiesen. Der Kläger wurde als Fußgänger [...]weiterlesen