Bern, 21. August 2014 – Seit Januar 2014 gilt in der Schweiz eine Lichtpflicht für Kraftfahrzeuge auch am Tag. Die aktuelle Erhebung der bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung zeigt, dass 94 Prozent der Autofahrerinnen und Autofahrer diese Regelung anwenden. Bei der 1981 eingeführten Gurtpflicht dauerte es 33 Jahre, bis ähnlich hohe Quoten verzeichnet werden konnten.