Brüssel, 19. Dezember 2013 – Schwere Motorräder sollen europaweit erst ab dem Jahr 2022 regelmäßigen Hauptuntersuchungen unterzogen werden. Darauf einigte sich der Ausschuss der Ständigen Vertreter im EU-Parlament. Allerdings gilt diese Pflicht nicht, wenn Mitgliedsstaaten nachweisen können, dass sie anderweitige Maßnahmen zur Verkehrssicherheit umgesetzt haben. Der Europäische Verkehrssicherheitsrat ETSC kritisiert das Aufweichen und das späte Inkrafttreten dieser Richtlinien.