Neue EU-Führerscheine müssen nach 15 Jahren erneuert werden

Stuttgart, 14. Januar 2013 – Zum 19. Januar 2013 werden neue EU-Führerscheine eingeführt. In den Lkw- und Bus-Klassen C und D gelten die ab diesem Datum neu ausgestellten Führerscheine fünf Jahre, in allen anderen Klassen 15 Jahre. Darauf weist DEKRA hin. Ziel der neuen Richtlinien ist es, die Führerscheindokumente aktuell zu halten. Eine erneute Fahrprüfung ist nicht erforderlich, da die Erneuerungspflicht nur das Dokument selbst betrifft.

Quelle: dvr.de