Der übliche Kürzungswahnsinn. Das Fahrzeug unseres Mandanten wird bei einem unverschuldeten Unfall beschädigt, das Gutachten wird von uns an die Versicherung geschickt, die Schadenpositionen werden beziffert. Was macht die Versicherung, kürzt den Schaden um knapp 2.000 EUR und beruft sich auf den üblichen “Prüfbericht”, nach dem alles billiger repariert werden könne. Grundsätzlich kann man es immer billiger haben, muss man aber nicht. Insbesondere nicht bei einem knapp 2 Jahre alten Fahrzeug.
Nachdem außergerichtlich gar keine Reaktion mehr kam, klagten wir. Die Versicherung zeigte Verteidigungsabsicht an, holte noch mal tief Luft und… zahlte heute die komplette Klageforderung nebst Zinsen und Nebenforderung. Na dann werden wir mal für erledigt erklären. Wie gesagt, es geht immer billiger. Scheint diese Versicherung aber noch nicht begriffen zu haben.
Quelle: http://www.mitfugundrecht.de/category/verkehrsrecht/