Der Mandant, ein chinesischer Diplomat, wurde von unserem Lieblingssachverständigen zu uns geschickt, nachdem die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung zuvor versucht hatte, ihn kräftig zu verschaukeln. Ein dort versicherter Bus war von rechten Fahrbahnrand angefahren und hatte unseren Mandanten, der auf der Geradeausspur unterwegs war, geflissentlich übersehen. Es krachte mächtig und der schicke, fast neue BMW unseres Mandanten war kaputt.
Unser Mandant wurde in das „moderne Schadenmanagement“ der Versicherung eingebunden, man schickte ihm einen Gutachter frei Haus, er bekam einen Mietwagen und eine Empfehlung für eine freie Werkstatt. Dort wollte er aber nicht reparieren lassen, er hatte bereits eine BMW-Werkstatt seines Vertrauens. Bis dahin hatte die Versicherung noch nicht einen Pfennig bezahlt. Als er mit dem Schadengutachten der Versicherung bei seiner Werkstatt vorbei schaute, amüsierte man sich dort prächtig und meinte, für diese Summe bekomme er gerade mal eine neue Tür. Auch zeigte man sich verwundert, dass kein Minderwert berechnet war. Entsprechend verunsichert rief er bei der Versicherung des Unfallgegners an. Dort wollte man aber nur die Kosten einer Reparatur in der empfohlenen Werkstatt zahlen, er möge sich gefälligst dahin begeben. Macht er aber nicht. Stattdessen kam er über sieben Ecken zu unserem Sachverständigen, der ein ordentliches Schadengutachten anfertigte, selbstverständlich mit einem ordentlich berechneten Minderwert und den Mandanten damit zu uns schickte.
Zur Besprechung hatte der Mandant seine Ehefrau mitgebracht, was ganz angenehm war, denn unser chinesisch ist nicht besonders gut. Sie war aber nicht nur zum dolmetschen mitgekommen, sondern auch zum fotografieren. Der Besuch beim Anwalt muss ein so wichtiges Ereignis gewesen sein, dass zum Schluss der Besprechung für die lieben Verwandten gut ein Dutzend Fotos geschossen wurden. Händeschüttelnd, ohne Akte, mit Akte und einem strahlenden Mandanten. Dabei hatten wir doch noch gar nichts getan.
Die eigentliche Unfallregulierung mit der Versicherung verlief nach dem untauglichen Versuch auch uns zu veräppeln, dann relativ problemlos. Ein plötzlich erhobener Mithaftungseinwand konnte mit Zeugenaussagen widerlegt werden, dem Schreiben, man müsse noch die Unfallakte abwarten, konnte ein früheres Schreiben entgegengehalten werden, wonach die Akte bereits vorlag und als dann zum Schluss noch der Vorwurf anklang, unser Gutachter wäre zu teuer, gab es nur noch ein kurzes Telefonat mit dem freundlichen aber bestimmten Hinweis, es könne auch ganz schnell noch viel teurer werden. Das wollte man dann lieber doch nicht und zahlte die Kosten einer Reparatur in einer Markenwerkstatt, den Minderwert, den Gutachter und natürlich uns. 吉人天相 (angeblich Ende gut, alles gut auf chinesisch).
Quelle: http://www.mitfugundrecht.de/category/verkehrsrecht/