Die Tochter unseres Mandanten wollte links abbiegen, blinkte, wartete und … rums, klebte ihr dieses andere Fahrzeug im Heck. Ein alltäglicher Auffahrunfall, der es aber in sich hatte. Der Unfallgegner, ein Rumäne, war mit dem Auto eines Freundes aus dem Londoner East End in Deutschland unterwegs, zugelassen und angeblich versichert war das Auto in Gibraltar. Klingt erst einmal kompliziert, ist es aber eigentlich nicht. Dafür gibt es das Büro Grüne Karte, eine sinnvolle Einrichtung, wenn man in Deutschland einen Unfall mit einem ausländischen Kraftfahrzeug hat. Dorthin meldet man den Schaden, es wird dann ein Regulierer in Deutschland benannt, der für den ausländischen Haftpflichtversicherer den Schaden abwickelt. Wenn denn ein ausländischer Haftpflichtversicherer da wäre. War hier aber nicht. Der Versicherungsschein war gefälscht. Unser Mandant wurde also ein wenig panisch und fragte, wer ihm denn jetzt seinen Schaden ersetzt?
Kein Grund zur Panik. Dafür gibt es die Verkehrsopferhilfe, ein Garantiefond, der bei Unfällen in Deutschland, die durch nicht ermittelte oder nicht versicherte Kraftfahrzeuge verursacht werden, ebenfalls einen Regulierer in Deutschland benennt, von wo Schäden unter bestimmten Voraussetzungen und mit Einschränkungen reguliert werden. Bei nicht versicherten ausländischen Fahrzeugen gelten zum Glück keine Einschränkungen, so dass wir den Unfallschaden hoffentlich bald vollständig regulieren können.
Quelle: http://www.mitfugundrecht.de/category/verkehrsrecht/