Wie gestern berichtet, plant das Bundesverkehrsministerium eine grundlegende Reform des Punktsystems. Damit verbunden ist die Abschaffung der Möglichkeit, Punkte durch freiwillige Teilnahme an einem entsprechenden Aufbauseminar abzubauen. Die Neuregelung wird wohl nicht vor 2013 in Kraft treten, so dass sich die Frage stellt, ob ein Punkteabbau sich angesichts der Überführung alter Punkte in das neue System möglicherweise lohnen könnte.
Statt bisher mit 1 bis 7 Punkten geahndeten Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten, wird es künftig nur noch 1 bzw. 2 Punkte für schwere bzw. sehr schwere Verstöße geben. Der Führerscheinentzug droht dann bereits bei 8 statt bisher 18 Punkten. Bislang können Autofahrer durch ein freiwilliges Aufbauseminar Punkte abbauen. Bei einem Stand von 1 bis 8 Punkten, würden dann 4 Punkte, bei 9 bis 13 Punkten 2 Punkte abgezogen. Die Teilnahme ist alle 5 Jahre einmal möglich.
Bei einem Stand von 8 bis 13 Punkten bietet die Fahrerlaubnisbehörde einen besonderen Service, der Führerscheininhaber wird informiert und verwarnt und auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar für mehrfach auffällig gewordene Kraftfahrer hingewiesen. Natürlich gegen Gebühr. Bei einem Stand von 14 bis 17 Punkten ordnet die Behörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Kraftfahrer innerhalb einer vorgegebenen Frist an. Auch das gegen Gebühr, Punkte werden dann nicht mehr erlassen. Wird die Teilnahmebescheinigung am Aufbauseminar nicht fristgerecht vorgelegt, entzieht die Behörde die Fahrerlaubnis. Nimmt der Führerscheininhaber bei einem Stand von 14 bis 17 Punkten freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teil, kann er noch 2 Punkte abbauen. Die von Fahrschulen angebotenen Kurse für mehrfach auffällig gewordene Kraftfahrer kosten rund 300 Euro und bestehen aus vier Sitzungen zu je 135 Minuten und einer 30-minütigen Fahrprobe.
Wer aktuell also nicht mehr als 8 Punkte hat, kann durch die Teilnahme an einem solchen Seminar seinen Stand um 4 Punkte reduzieren. Nach neuer Regelung würden die reduzierten Punkte überführt, man wäre damit im grünen Bereich und nur „vorgemerkt“. Baut man keine Punkte ab, würden bei einem Stand von z.B. 8 Punkten 4 Punkte überführt. Damit ist man schon im gelben Bereich und es gibt eine Verwarnung. Wer nicht mehr als13 Punkte auf dem Konto hat, kann immerhin noch 2 Punkte abbauen, bleibt aber im gelben Bereich. Wer 14 bis 15 Punkte hat, sollte ernsthaft darüber nachdenken, eine verkehrspsycholgische Beratung in Anspruch zu nehmen und sich damit einen Rabatt von 2 Punkten zu erarbeiten. Andernfalls würden die Punkte überführt, man wäre sofort im roten Bereich und danach wird es dunkel. Bei Reduzierung des Kontos um 2 Punkte vor Überführung fällt man zurück in den gelben Bereich.
Quelle: http://www.mitfugundrecht.de/category/verkehrsrecht/