HUK-COBURG Rechtsschutz darf Vergünstigungen für die Wahl eines von ihm empfohlenen Anwalts gewähren

Rechtsschutzversicherer darf Vergünstigungen für die Wahl eines von ihm empfohlenen Anwalts gewähren

Das LG Bamberg hat durch Urteil vom 08. November 2011 – Az.: 1 O 336/10 – entschieden, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Rechtsschutzversicherung, die vorsehen, dass ein schadensbelasteter Verlauf des Versicherungsvertrages dann nicht vorliegt, wenn der Rechtsschutzversicherte einen vom Rechtsschutzversicherer empfohlenen Rechtsanwalt mandatiert, nicht gegen §§ 127, 129 VVG und § 3 Abs. 3 BRAO verstoßen. Die Regelungen in den Versicherungsbedingungen schränken das Recht des Versicherungsnehmers, einen von ihm selbständig und frei ausgewählten Anwalt seines Vertrauens mit der Wahrnehmung seiner Interessen zu beauftragen, nicht ein.

Auch ein Verstoß gegen § 4 Nr. 11, Nr. 1, Nr. 4 UWG hat das LG Bamberg verneint.

 

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