Die Herbstzeit ist da, mit ihr Nebel und frühe Dunkelheit. Gerade Fahrradfahrer unterliegen hierbei einem erhöhten Unfallrisiko. Wird bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ein Fahrrad beschädigt, kann auch hier, ähnlich dem KFZ-Unfall, Nutzungsausfall verlangt werden. Das Landgericht Lübeck hat eine entsprechende Entscheidung des AG Ratzeburg bestätigt (LG Lübeck, (Urteil vom 08.07.2011, Az. 1 S 16/11). Handelt es sich um ein regelmäßig genutztes Fahrrad, dann ist dieses im Ausfallzeitpunkt einem Automobil quasi gleichgestellt. Leider kann wegen der Einzelfallermittlung der Tagessatz von 5,60 € nicht generalisiert werden.