BGH: Zur Berücksichtigung eines Werksangehörigenrabatts bei der Schadensabrechnung nach einem Verkehrsunfall

Der Eigentümer eines bei einem Verkehrsunfall beschädigten Pkw ist bei der Schadensabrechnung gegenüber dem Unfallverursacher nicht an die von ihm ursprünglich gewählte fiktive Abrechnung auf Basis der vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten gebunden. Er kann nach erfolgter Reparatur zur konkreten Schadensabrechnung übergehen und nunmehr Ersatz der tatsächlich angefallenen Kosten verlangen; einen ihm gewährten Werksangehörigenrabatt muss er sich dann jedoch anrechnen lassen (BGH 18.10.2011, VI ZR 17/11).
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Quelle: http://brinkmann-dewert.de/thema/verkehrsrecht/