Nach Volksfestbesuchen gilt: kein Alkohol am Steuer
Bonn, 16. September 2011 (DVR) – Ob Münchener Oktoberfest oder Cannstatter Wasn – auch in diesem Herbst werden Millionen Menschen die großen Volksfeste besuchen. Auch viele Weinfeste laden zum Feiern ein. Für viele Volksfestbesucher gehören die Maß Bier oder der Schoppen Wein zum Festbesuch dazu. Kein Problem, so lange das Auto oder das Motorrad nach dem Alkoholkonsum stehen bleibt. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) warnt davor, mit zweierlei Maß zu messen. Leicht wird die eigene Fahrtüchtigkeit nach „ein, zwei Bierchen“ überschätzt oder sich an die 0,5 Promille-Grenze „herangetrunken“. Beides ist leichtsinnig und kann zu schweren Unfällen führen.