Koblenz (dpa) – Auch wer nur selten Drogen konsumiert, kann bei einer Polizeikontrolle trotzdem den Führerschein verlieren. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Beschluss.
Das Gericht ist sogar der Auffassung, dass die Behörden in diesen Fällen auch kein ärztliches Gutachten einholen müssen. (Aktenzeichen: 10 B 11400/10.OVG).
Das OVG wieß eine Beschwerde zurück
Und darum ging es: Bei einer Zufallskontrolle stellte sich heraus, dass ein Autofahrer Cannabis konsumiert hatte. Daraufhin entzog ihm die Kreisverwaltung Alzey-Worms mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis. Der Betroffene war damit nicht einverstanden, da er erstmals Cannabis zu sich genommen habe. Dies hätte man durch ein ärztliches Gutachten beweisen können.
Das OVG hielt die Argumente nicht für stichhaltig. Auch wer nur selten Drogen zu sich nehme, und dann am Straßenverkehr teilnehme, stelle eine Gefahr für andere dar.
Direkt zum Urteil
Comments are closed.