Die Mandantin war vom Auftritt der Unfallgegnerin am Unfallort noch so geschockt, dass sie sich dachte, besser gleich zum Anwalt zu gehen. Sie kam mit ihrem Auto von rechts und hatte Vorfahrt. Die Unfallgegnerin kannte die simple Regelung rechts-vor-links offenbar nicht und diskutierte am Unfallort erst munter mit unserer Mandantin, dann mit der herbeigerufenen Polizei. Mal sei unsere Mandantin zu schnell gefahren, mal sei sie gar nicht von rechts gekommen. Wir richteten uns also darauf ein, dass die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung erst nach Vorliegen der Unfallakte regulieren würde. Und das kann dauern.
Wir übersandten erst einmal das Sachverständigengutachten, teilten mit, dass das Fahrzeug nicht fahrbereit ist, in der Werkstat seiner Reparatur harrt und unsere Mandantin den nicht unerheblichen Schaden nicht vorfinanzieren könne. Da die Werkstatt – aus welchen Gründen auch immer – verärgert darüber war, dass unsere Mandantin einen Anwalt mit der Regulierung beauftragt hat, ständig drängelte, riefen wir bei der Versicherung an, um mal vorsichtig nachzufragen, wie der Stand der Regulierung sei. Die von uns gesetzte Frist war nämlich noch nicht verstrichen.
Unkompliziert und freundlich wurde uns bestätigt, dass zum einen die Haftung voll anerkannt werde, die Werkstatt bereits eine Kostenübernahmebestätigung erhalten und der Sachverständige unserer Mandantin sein Geld auch schon überwiesen bekommen hat. Und das innerhalb einer Zeitspanne von noch nicht einmal zwei Wochen. Da ziehen wir glatt mal den Hut.
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