OLG München: Prüffrist für einen Kfz-Haftpflichtversicherer vor der Regulierung des Unfalls maximal vier Wochen

Nach Auffassung des OLG München gem. Urteil vom 29.07.2010, Az: 10 W 1789/10 ist die Dauer der Prüffrist des Kraftfahrzeughaftpflichtversicherers vor der Unfallschadenregulierung grundsätzlich von der Lage des Einzelfalles abhängig, beträgt in der Regel aber maximal vier Wochen.
Zur zitierten Entscheidung

Quelle: http://brinkmann-dewert.de/thema/verkehrsrecht/