Kaffeekränzchen?

In dieser Sache hatte das Landgericht Neuruppin auf unsere Beschwerde nach einer durch einen Bereitschaftsstaatsanwalt angeordneten Blutentnahme ein Beweisverwertungsverbot bejaht und kam zu dem Ergebnis, dass mangels Verwertbarkeit des Blutalkoholgutachtens das einzige Beweismittel fehlt und unserem Mandanten eine alkoholbedingte Fahruntauglichkeit nicht nachweisbar sei.

Die Staatsanwaltschaft hatte unbeirrt einen Strafbefehl wegen einer Trunkenheitsfahrt beantragt und als Beweismittel das Blutalkoholgutachten  und neben einigen Polizeibeamten den Bereitschaftsstaatsanwalt als Zeugen angegeben. Wir haben Einspruch eingelegt und auf die Beschwerdebegründung nebst Entscheidung des Landgerichts verwiesen. Das Amtsgericht bestimmte nun Termin zur Hauptverhandlung, Nach Akteneinsicht stellten wir nun fest, das das Amtsgericht zum Termin nur den Mandanten, den Verteidiger und die Staatsanwaltschaft geladen hat. Keine Zeugen. Nun rätseln wir, was bei diesem Termin passieren wird.

Quelle: http://www.mitfugundrecht.de/category/verkehrsrecht/