Aus einer Anklageschrift, in der einem Motocrosser eine fahrlässige Körperverletzung in mehreren Fällen vorgeworfen wird:
Der Angeschuldigte Wilhelm Brause war am 30.02.2010 um 10.30 Uhr als Teilnehmer der Motocrossveranstaltung des MC Bullmannsdorf beim ersten Lauf zum “Bullmans-Pokal 2010″ auf der Strecke Krummer Weg 14 in Bullmannsdorf mit einem Motocross-Gespann mit KTM-Motor unterwegs. Im Beiwagen befand sich der Zeuge Gottfried Gluffke.
Am Streckenpunkt 8, einer Berganfahrt mit anschließender 180 Grad Rechtskurve, verkannte der Angeschuldigte aus Unachtsamkeit die Notwendigkeit, vor der Biegung die Geschwindigkeit rechtzeitig zu drosseln.
Dies hatte für ihn vorhersehbar und vermeidbar zur Folge, dass er ungebremst mit dem Gespann geradeaus weiterfuhr und am Kurvenbeginn links den Folienzaun durchbrach und in die Gruppe der dahinter stehenden Zuschauer raste, wodurch vier Zuschauer und der Beifahrer Gluffke verletzt wurden.
Es bedarf keiner besonderen Erwähnung, daß die Staatsanwaltschaft zum Beweis dieser Behauptung eine höhere zweistellige Anzahl an Zeugen benannt hat. Eben die Zuschauer und einige Fahrer. Und natürlich wurde ein Sachverständigengutachten erstellt, um die Frage zu klären, ob das KTM-Gespann irgendwelche Mängel hatte.
Das dürfte wohl ein spektakuläres Verfahren vor dem kleinen Amtsgericht werden, in dem die örtliche Staatsanwaltschaft ihre Kompetenz auf dem Gebiet des Motorsports und den dort geltenden Regeln unter Beweis stellen darf. Wilhelm Brause jedenfalls kann auf gut zwei Jahrzehnte aktiven und international erfolgreichen Motorsport zurückblicken. Und er hat zwei Verteidiger, die wissen, wie man sich bei einer Berganfahrt im Gerichtssaal bewegt.
Ich befürchte nur, daß man in diesem Nest auch ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung einleitet, wenn sich zwei mit Turnhosen bekleidete Männer in einem Boxring gegenseitig auf die Nase hauen.