MPU und kein Geld – Fahrerlaubnisbehörde muss dies berücksichtigen

Der Kollege Melchior verweist auf eine interessante Entscheidung des VG Ansbach für finanzschwache Personen: Aus der bloßen finanziellen Unfähigkeit, eine MPU zu bezahlen und daher Nichtbeibringung eines Gutachtens kann auf eine mangelnde Fahreignung nicht geschlossen werden. Die Behörde muss stattdessen Möglichkeiten der Finanzierung prüfen und eine solche ermöglichen. Die finanzielle Leistungsfähigkeit hat bei der Abwägung zwischen Verkehrssicherheit einerseits sowie der Nichtfinanzierung andererseits berücksichtigt zu werden.

Ich fürchte, dass diese Entscheidung nur zu einem geänderten Baustein führen wird. Erfahrungsgemäß ist das Hauptproblem bei Verwaltungsentscheidungen im Führerscheinrecht immer, dass dort bei den Abwägungen eigentlich nur die eigenen Argumente der Verkehrssicherheit berücksichtigt werden. “Verhältnismäßigkeit” oder ein Blick über den Tellerrand der eigenen Ansichten fehlt. Was nicht heißen soll, jeder sollte seinen Führerschein problemlos wiedererlangen. Es heißt aber, dass jeder eine Chance auf überlegte Bearbeitung seines Falles hat unter Berücksichtigung seiner Besonderheiten. Insoweit ist die Entscheidung des VG Ansbach begrüßenswert, aber auch nichts wirklich neues.

Quelle: http://www.rosskopf-langhans.de