OLG Hamm: Auch eine Schauspielerin muss Fahrverbot in Kauf nehmen.

Nach einer Entscheidung des 3. Senats für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm vom 29. Juni 2010 muss eine bekannte Schauspielerin wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit neben einer Geldbuße auch ein Fahrverbot von einem Monat hinnehmen. Zur zitierte Entscheidung
Quelle: http://brinkmann-dewert.de/thema/verkehrsrecht/